Helfer dritter Klasse?!
Sehr geehrter Ministerpräsident Bouffier,
die Feuerwehrangehörigen haben lange Zeit geschwiegen. Wir wollten und wollen entsprechend der festgelegten Impfpriorität gerne den älteren und kranken Menschen den Vortritt lassen. Doch nun, da wir wahrnehmen, dass immer mehr Personengruppen der gleichen Prioritätsstufe geimpft werden, müssen wir uns zu Wort melden. Wir beziehen uns dabei auf jenen ethischen Grundsatz der Gerechtigkeit, den das Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der ständigen Impfkommission, des deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Grundlage der Impfverordnung herausgearbeitet hat: wesentliche Gleiche sind gleich zu behandeln! Wenn also geimpfte Lehrer*innen und Erzieher*innen in der gleichen Prioritätsstufe stehen, wie die Einsatzkräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes, dann ist es ethisch und damit auch rechtlich nicht vertretbar, diesen Personenkreisen ungleiche Impfangebote zu machen.
Uns ist dabei aber wichtig:
- Dies ist kein Beneiden anderer Berufs- und Personengruppen. Wir stehen dem Grunde nach zu einer Impfpriorität: Wer berechtigterweise früher dran ist, soll natürlich seine Impfung auch früher bekommen.
- Dies ist auch keine Schelte einer allgemeinen oder besonderen Coronapolitik. Feuerwehren und Katastrophenschutz haben im Verlauf der aktuellen Pandemie auch in unserem Landkreis immer wieder durch praktische Hilfe gezeigt, dass die staatlichen Maßnahmen unterstützt werden. Dies werden wir auch in Zukunft tun – selbst ohne Impfschutz, zumindest dort, wo es vertretbar ist.
Im Einsatz sind Feuerwehrangehörige Infektions- und Quarantänerisiken ausgesetzt, die zum Teil mit jenen zu vergleichen sind, die den höchstpriorisierten und schon geimpften Rettungsdienst treffen. Selbst in unserem ländlich geprägten Landkreis rücken täglich Feuerwehren aus, um Menschen aus unmittelbarer Gefahr zu retten. Dies geht nicht mit Abstand! Und manchmal auch nicht mit Mundschutz. Da wir ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, funktioniert im Einsatz auch kein System eines vorherigen Schnelltests.
Die Widersprüchlichkeit der Impfregelung wird deutlich, wenn man sich die Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes ansieht. Täglich fordern diese auch in unserem Landkreis die Feuerwehren zu deren Unterstützung an, wenn sie alleine nicht weiterkommen, wenn es um Tragehilfe oder um patientenorientierte Rettung über Drehleitern geht. Oder es müssen durch die Feuerwehren dringlich Schlösser geöffnet werden, weil der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst die Wohnungstür zu öffnen. Gleiches Risiko, wie ich finde, wird hier sogar ungleich behandelt: Rettungsdienst = Prio 1; Feuerwehr = Prio 3.
Das Infektions- und Quarantänerisiko trifft dabei nicht nur unsere Gesundheit, sondern mittelbar auch die unserer Familien und Arbeitgeber.
Hinzu kommt, dass in vielen Feuerwehren zur Sicherung der Einsatzfähigkeit seit Monaten kein Ausbildungsbetrieb stattfindet. Damit gehen mir Fähig- und Fertigkeiten verloren, die mir in kommenden Einsätzen fehlen.
Ich finde, hier besteht sofortiger Handlungsbedarf!
Der Landesfeuerwehrverband Hessen und unser Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg haben dies bereits deutlich gemacht. Ich unterstütze dies ausdrücklich und bitte Sie, sich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden und geboten erscheinenden Maßnahmen für ein sofortiges Impfangebot an die Angehörigen der Feuerwehren und des Katstrophenschutzes zu verwenden.
Freiwillige Feuerwehr Malmeneich