Landesweiter Warntag in Hessen
Am 12. März 2026 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10:00 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.
Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:00 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:30 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus soll in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) -als auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Am 12. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz, in Hessen durchgeführt. Hierbei werden die Warnmedien durch hessische Leitstellen ausgelöst. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweiten Medien FFH und HR eingebunden.
Hintergrund
Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:
- „Warnung der Bevölkerung“
Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an. - Entwarnung
Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben
Anmeldung zur hessenWARN-App
Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:
- iPhone im App Store
- Android Phone im Google Play Store
Quellen: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Gemeinde elz
